Neue Guidance der EU Kommission: Warum Wärmepumpen profitieren könnten
Seit dem Ende des Jahres 2025 soll sich die Logik vieler neuer Förderprogramme in Europa verändern. Öffentliche Stellen sollen Anreize für „Net-Zero-Technologien“ künftig so gestalten, dass nicht nur der Markthochlauf unterstützt wird, sondern auch Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit der Technologien. Genau das adressiert Artikel 28 des Net-Zero Industry Act (NZIA), der ab 30. Dezember 2025 anwendbar ist. Hierzu hatte die EU-Kommission vor kurzem eine neue Guidance veröffentlicht.
Worum geht es bei Artikel 28?
Artikel 28 betrifft neu aufgelegte oder substanziell geänderte Förder- und Anreizprogramme, die Haushalten, Unternehmen oder Verbrauchern beim Kauf von Net-Zero-Endprodukten helfen sollen.
Auch Sanierungsprogramme, in denen Wärmepumpen als eigener förderfähiger Kostenposten auftauchen können, fallen darunter.
Die Kommission beschreibt zwei Umsetzungsmodelle:
- Förderfähigkeit nur bei hoher Nachhaltigkeit/Resilienz
- Grundförderung für alle, aber zusätzliche proportionale Förderung für Produkte, die hohe Nachhaltigkeits- und Resilienzwerte erreichen.
Gerade das zweite Modell setzt einen klaren Qualitätsanreiz, ohne den Zugang zur Grundförderung sofort zu verhindern.
Energiearmut: Zugang sichern, statt Hürden bauen
Ein zentraler Punkt der EU-Kommission Guidance basiert auf die Zugänglichkeit für Menschen in Energiearmut. Förderkriterien dürfen vulnerable Gruppen nicht faktisch ausschließen. Das ist entscheidend, wenn künftig höhere Effizienzanforderungen stärker gewichtet werden.
Resilienz bei Wärmepumpen?
Resilienz ist ein Pflichtkriterium. Das bedeuted das unter anderem bewertet wird ob ein Drittland mehr als 50 Prozent der EU-Versorgung bei einem Produkt oder Hauptkomponenten stellt. Für Hersteller und Lieferketten wird Transparenz damit strategischer.
Nachhaltigkeit bei Wärmepumpen
Guidance bezieht sich im Beispiel von Wärmepumpen auf die Ecodesign-Mindestanforderungen. Diese werden als Unterkante gesehen. Gleichzeitig kann die F-Gas-Verordnung genutzt werden, um besonders klimafreundliche Kältemittel-Lösungen höher zu bewerten.
Für den europäischen Wärmepumpenmarkt bedeutet das konkret das Förderungen künftig stärker qualitäts- und zukunftsorientiert werden könnten.
Transparenzpflicht
Die Kommission verlangt ein offenes, nicht-diskriminierendes, transparentes Verfahren. Kriterien, Methoden und Markierungssysteme sollen veröffentlicht werden. Außerdem sollen Informationen und aktuelle Listen förderfähiger Produkte auf einer kostenfreien Website gebündelt zugänglich sein.
Artikel 28 kann den europäischen Wärmepumpenhochlauf stabilisieren und gleichzeitig verbessern. Er kombiniert Marktförderung mit Qualitäts- und Klimawirkungsanreizen, stärkt Transparenz und adressiert soziale Teilhabe. Entscheidend wird sein, dass nationale und regionale Programme für mehr Plannungssicherheit, die Kriterien einfach, nachvollziehbar und sozial ausgewogen umsetzen.

