Laut Prüfbericht des Expertenrats für Klimafragen trägt das GEG inklusive 65-Prozent-Regel mit einer kumulierten Treibhausgasminderung von 37,6 Megatonnen CO2-Äquivalenten bis zum Jahr 2030 den größten Anteil zur Emissionsminderungswirkung im Gebäudesektor bei.
Expertenrat für Klimafragen
Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) hat einen gesetzlichen Auftrag nach Bundes-Klimaschutzgesetz, das im Dezember 2019 in Kraft trat. Ziel des Gesetzes ist die deutschen Treibhausgasemissionen schrittweise zu reduzieren: Bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990; bis zum Jahr 2045 muss Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Der Expertenrat soll die deutsche Klimapolitik dahingehend beurteilen und begleiten, um eine erfolgreiche Zielerfüllung sicherzustellen. Die Mitglieder des Rates wurden im Jahr 2020 von der Bundesregierung für die Dauer von fünf Jahren berufen. Der Rat ist in seiner Tätigkeit politisch unabhängig.
Prüfbericht des Expertenrates
Zu den Aufgaben des Expertenrates gehört auch, die jährlich durch das Umweltbundesamt erstellten Emissionsdaten für das Vorjahr sowie Projektionsdaten, die die künftige Emissionsentwicklung beschreiben, auszuwerten. Dabei wird untersucht, ob die Summe der bisherigen Emissionen und der prognostizierten Emissionen die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Gesamtmengen der Jahre 2021 bis 2030 überschreitet. Zudem werden die Anforderungen aus der Europäischen Klimaschutzverordnung bei der Bewertung mitberücksichtigt. Die Daten der Analyse werden in einem Abschlussbericht veröffentlicht und dem Bundestag vorgelegt.
Beurteilung von Klimaschutzmaßnahmen
„Stellt der Expertenrat bei der Prüfung der Emissions- und Projektionsdaten in zwei aufeinanderfolgenden Jahren eine Überschreitung der Summe der zulässigen Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2021 bis 2030 fest, dann beschließt die Bundesregierung noch im selben Jahr Maßnahmen, die die Einhaltung der zulässigen Emissionsmengen sicherstellen.“
Darüber hinaus werden der Bundesregierung Klimaschutzmaßnahmen empfohlen, Gutachten zur Weiterentwicklung geeigneter Klimaschutzmaßnahmen erstellt sowie auch die sozialen Verteilungswirkungen, die Wirtschaftlichkeit und die Wirksamkeit von Klimaschutzmaßnahmen beurteilt.
Emissionen im Gebäudesektor
Im Gebäudesektor lagen die Treibhausgasemissionen im Jahr 2023 bei 102,3 Megatonnen CO2-Äquivalenten, was 15,2 Prozent der deutschen Gesamtemissionen des Jahres 2023 entspricht. Im Jahr 2024 sanken die Emissionen im Gebäudesektor leicht auf insgesamt 100,5 Megatonnen CO2-Äquivalente. Mit einer prozentualen Reduktion von 2,3 Prozent fiel der Rückgang geringer aus als in den Vorjahren. Laut Prüfbericht trage insbesondere der Absatzrückgang von leichtem Heizöl mit einer Megatonne CO2-Äquivalenten (entspricht 44 Prozent) zur Emissionsminderung des Gebäudesektors bei. Jedoch sei dabei der Lagereffekt zu berücksichtigen. Der geringere Erdgasabsatz wurde durch den gleichzeitig gestiegenen Flüssiggasabsatz überkompensiert, sodass hier keine Minderung erzielt werden konnte.
Heizungstausch gerät ins Stocken
Zudem ist im Jahr 2024 der Absatz aller Heizungssysteme im Vergleich zum Vorjahr stark eingebrochen, insbesondere bei Biomassekesseln und Wärmepumpen. Gleichzeitig ist der Anteil fossiler Heizungen am Wärmeerzeugermarkt sowie auch im Gebäudebestand noch immer sehr hoch und sinkt nur langsam.
Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor
Zentrale Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor sind das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Im GEG ist insbesondere die 65-Prozent-Regelung hervorzuheben, nach der neu eingebaute Heizungen spätestens ab dem Jahr 2028 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Laut Prüfbericht werde diese Regelung perspektivisch den größten Beitrag zur Emissionsminderung im Gebäudesektor leisten, wenn sie in ihrer aktuellen Form bestehen bleibt.
Quellen:
Expertenrat für Klimafragen (2025)
Umweltbundesamt (2025)