Europa Aktuell: Der EU Industry Accelerator Act

Der neue Industry Accelerator Act der EU soll Europas Industrie stärken und die Nachfrage nach klimafreundlichen Technologien aus europäischer Herstellung ankurbeln. Wir haben uns den neuen Vorschlag der Europäischen Kommission einmal angeschaut.


Der IAA wurde am 4. März 2026 veröffentlicht. Ziel des Vorschlags ist es, die Nachfrage nach CO2-armen und in Europa hergestellten Produkten und Technologien zu stärken, Genehmigungen und Investitionen zu beschleunigen und die industrielle Basis Europas zu stärken. Die Kommission verbindet das mit dem Ziel, den Anteil der Industrie an der EU-Wirtschaft bis 2035 wieder auf 20 Prozent zu steigern.

EU-Flaggen vor dem Gebäude der EU-Kommission, Brüssel, Belgien


Bis jetzt ist der IAA ist noch kein geltendes Recht, sondern ein ein Vorschlag für eine Verordnung, von der Kommission, den Europäisches Parlament und Rat erst noch beschließen müssen. Damit werden laut Kommission die Empfehlungen des Draghi-Berichts in konkrete Maßnahmen umgewandelt. Vorgesehen sind gezielte und angemessene Vorgaben zu „Made in Europe“ sowie zur Klimafreundlichkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und bei öffentlichen Förderprogrammen. Diese Kriterien sollen in ausgewählten strategischen Branchen Anwendung finden, vor allem in den Bereichen Stahl, Zement, Aluminium, Automobilindustrie und Netto-Null-Technologien.

 „Heute vollziehen wir einen wichtigen Schritt bei der Erneuerung der europäischen Wirtschaftsstrategie, damit die Union im 21. Jahrhundert bestehen kann, und folgen so dem Draghi-Bericht. Angesichts beispielloser globaler Unsicherheit und unlauteren Wettbewerbs kann die europäische Industrie darauf zählen, dass die Bestimmungen dieses Rechtsakts die Nachfrage stärken und widerstandsfähige Lieferketten in strategischen Sektoren gewährleisten werden. Durch diesen Rechtsakt werden Arbeitsplätze entstehen, da Steuergelder der europäischen Produktion zugutekommen, unsere Abhängigkeiten abgebaut und unsere wirtschaftliche Sicherheit und Souveränität gestärkt werden.

Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident für Wohlstand und Industriestrategie



Für die Wärmepumpenbranche lohnt sich ein genauer Blick
Wärmepumpen werden in dem Vorschlag klar als Teil der strategischen Sektoren aufgeführt die unter den IAA fallen (Anhang I, unter Netto-Null-Technologien), aber die in den Artikeln 8 und 9 eingeführten Anforderungen hinsichtlich der Herkunft aus der Union gelten nicht für alle in Anhang I aufgeführten Sektoren. Genauer gesagt gelten die Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen (Artikel 11) und andere Formen öffentlicher Interventionen (Artikel 12), auf die sich die beiden Artikel 8 und 9 beziehen, nur für die Produkte, die ausdrücklich in Anhang II und Anhang III des Vorschlags aufgeführt sind. Dort geht es um Produkte aus energieintensiven Industrien wie Stahl, Zement und Aluminium sowie um Fahrzeuge. Wärmepumpen fallen also nicht direkt unter diese Kernregelungen.

Relevant wird der Vorschlag für Wärmepumpen über Artikel 34, mit dem der Net-Zero Industry Act (NZIA) geändert werden soll. Dort wird zunächst der Begriff der „hydronic heat pump“ definiert: „eine wassergeführten Wärmepumpe, die Umweltwärme aus Luft, Wasser oder Erdreich und/oder Abwärme nutzt“.

Eine wichtige Änderung hierbei ist, dass der Vorschlag dem NZIA einen neuen Anhang hinzufügt. Danach sollen bei der öffentlichen Beschaffung hydronische Wärmepumpen ab drei Jahren nach Inkrafttreten des Rechtsakts ihren Ursprung in der Union haben. Dasselbe gilt für bestimmte Förder- und Unterstützungsregelungen, die die Nachfrage von Haushalten oder Unternehmen nach Netto-Null-Endprodukten fördern.

Insofern ist für die Wärmepumpenbranche nicht der allgemeine IAA-Kernteil wichtig, sondern die NZIA-Änderung innerhalb desselben Vorschlags der Kommission. Im NZIA entstehen also die möglichen Folgen für Vergabe, Förderung und Marktanreize.


Eine weitere wichtige Erkenntnis
Der Vorschlag versteht „Unionsursprung“ nicht nur als EU-27. Bei der öffentlichen Beschaffung können Inhalte aus Drittstaaten als Unionsursprung gelten, wenn mit ihnen ein Freihandelsabkommen oder eine Zollunion besteht. Auch wird es es möglich sein wenn sie unter das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen fallen und entsprechende Verpflichtungen bestehen.

Bei anderen Formen öffentlicher Intervention gilt diese Gleichstellung für Länder mit Freihandelsabkommen oder Zollunion. Zugleich will sich die Kommission die Möglichkeit offenhalten, einzelne Drittstaaten per delegiertem Rechtsakt auszuschließen, etwa bei fehlender Gegenseitigkeit oder aus Gründen der Versorgungssicherheit.

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Während es von Seiten der Kommission als Instrument für Resilienz, Dekarbonisierung und industrielle Stärke gesehen wird. Ein direkter Gegenentwurf zu „Buy American“ und „Made in China“ wird der Gesetzentwurf bereits viel kritisiert.
Auch China hat den Vorschlag bereits scharf kritisiert und ihm protektionistische Wirkung vorgeworfen (Tagesspiegel Background).
Parallel dazu legt die EHPA Zahlen zur europäischen Fertigungsbasis vor. Bereits heute werden bei Luft/Wasser-Wärmepumpen über 80 Prozent der Monoblocks sowie mehr als 90 Prozent der Inneneinheiten in Europa montiert (EHPA).


Hier geht es zum IAA: