Europa Aktuell: EU-Energielabel werden Digitaler

Die Europäische Kommission will die Regeln für Energielabel vereinfachen und stärker digitalisieren. Für Verbraucher soll die Produktinformation klar bleiben und digitaler werden. Für Hersteller, Handel und weitere Marktakteure soll es dadurch zu Entlastungen kommen.


Mehr Digitalisierung, weniger Bürokratie?

Das EU-Energielabel ist für viele Verbraucher ein bereits vertrauter Orientierungspunkt. Es macht Produkte vergleichbar und unterstützt die Kaufentscheidung, indem es Informationen zur Energieeffizienz und weiteren Produkteigenschaften bereitstellt. Nun gibt es einige Änderungen, die dem Label auch in der Zukunft den entsprechenden Erfolg bescheren sollen.

Am 24. Juni 2026 hat die Europäische Kommission Vorschläge vorgelegt, mit denen die bestehenden Regeln zur Energiekennzeichnung vereinfacht werden sollen. Nach Angaben der Kommission bleibt das Ziel der Kennzeichnung erhalten. Pflichten für Lieferanten, Hersteller und Händler sollen dabei aber praxistauglicher werden.

Für Wärmepumpenhersteller ist es ein begrüßenswertes Zeichen, weil Wärmepumpen als energiebezogene Produkte in einem Markt verkauft werden, der auch auf Effizienz achtet. In diesem Markt spielen aber auch Kriterien wie Transparenz und Förderfähigkeit zentrale Rollen. Die European Heat Pump Association (EHPA) bewertet die Vorschläge als Schritt hin zu einer praktikableren Umsetzung der Kennzeichnungspflichten.

Bild: Canva Stock-Foto

1. Label sollen flexibler bereitgestellt werden können

Bislang sieht der EU-Rahmen vor, dass Produkte grundsätzlich mit einem gedruckten Label ausgeliefert werden. Die Kommission will diese Vorgabe lockern. Künftig soll nicht mehr für jede einzelne Produkteinheit standardmäßig ein gedrucktes Label beiliegen müssen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass das Label verschwindet. Das Energielabel muss weiterhin dort verfügbar sein, wo es für die Kaufentscheidung gebraucht wird, also etwa im Verkauf, online oder in anderen Kaufsituationen. Händler sollen gedruckte Labels weiterhin anfordern können. Außerdem sollen digitale Anzeigen im stationären Handel ermöglicht werden.


2. Produktdatenblätter sollen vollständig digital werden

Ein weiterer Punkt der Digitalisierungsmaßnahmen betrifft die Produktinformationsblätter. Diese enthalten zusätzliche technische Informationen, die für Vertrieb, Beratung und Vergleich relevant sein können. Nach dem Vorschlag der Kommission sollen diese Produktdatenblätter vollständig digital bereitgestellt werden.

Die Grundlage dafür ist EPREL, die europäische Produktdatenbank für Energiekennzeichnung. Dort sind Produktinformationen abrufbar und nach Angaben der Kommission in allen Amtssprachen der EU verfügbar.


3. Übergangsfristen bei neuen Labelskalen sollen praktikabler werden

Wenn Energielabel neu skaliert werden, entstehen in der Praxis Übergangsfragen: Welche Ware trägt noch das alte Label? Ab wann muss das neue Label gezeigt werden? Wie wird mit Lagerbeständen umgegangen?

Die Kommission schlägt hier mehr Flexibilität vor. Produkte mit nicht neu skaliertem Label sollen für einen erweiterten Zeitraum von bis zu zwölf Monaten nach dem offiziellen Rescaling-Datum weiter vermarktet und verkauft werden können. EHPA hebt diesen Punkt ausdrücklich als praxisnähere Lösung hervor.


4. EPREL soll stärker genutzt werden

EPREL soll nach dem Vorschlag nicht nur als Produktdatenbank dienen, sondern auch besser mit weiteren Nachweis- und Verwaltungsprozessen verknüpft werden. Die Kommission beschreibt dabei ein „Once-only“-Prinzip: Informationen, die bereits in EPREL vorhanden sind, sollen nicht an anderer Stelle erneut abgefragt werden müssen, wenn sie dort gleichwertig verfügbar sind.

Besonders relevant ist der Punkt Förderfähigkeit. Nach dem Vorschlag sollen in EPREL hinterlegte Informationen auch genutzt werden können, um die Eignung von Produkten für Förder- oder Unterstützungsprogramme nachzuweisen, sofern die dafür erforderlichen Informationen und Nachweise dort enthalten sind.


5. Mehr Klarheit für Verantwortlichkeiten in der Lieferkette

Die Kommission will außerdem Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette klarer fassen. Dazu gehört unter anderem die Rolle bevollmächtigter Vertreter von Herstellern außerhalb der EU. Diese sollen stärker in die Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden eingebunden werden.

Für den europäischen Wärmepumpenmarkt ist das vor allem aus Wettbewerbs- und Vollzugsperspektive relevant. Wenn Pflichten klarer zugeordnet sind und Produktdaten besser überprüfbar werden, kann das helfen, faire Bedingungen im europäischen Markt zu sichern.


Was bedeutet das für den Wärmepumpensektor?

Die wichtigsten Punkte liegen in der praktischen Umsetzung. Digitale Labels, digitale Produktdatenblätter und eine stärkere Nutzung von EPREL können Prozesse vereinfachen. Längere Übergangsfristen bei neuen Labelskalen können Lager- und Vertriebsprozesse planbarer machen.

Die EHPA sieht in den Vorschlägen eine Möglichkeit, Vereinfachung und Verbrauchertransparenz miteinander zu verbinden.


Hier geht es zur Meldung der EHPA: European Commission proposes simpler energy labelling rules – European Heat Pump Association

Presseinformation der EU-Kommission: Commission simplifies and makes energy and tyre labelling rules more accessible