Podcast-Check: Kampf um den Heizungskeller

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde nach langer politischer Hängepartie vom Kabinett beschlossen – nun muss noch der Bundestag zustimmen. Doch von allen Seiten wird Kritik an dem geplanten Gesetz laut – nicht nur von Umweltverbänden, sondern sogar aus den eigenen Reihen der CDU. Im Deutschlandfunk-Podcast gehen Katharina Thoms, Jörg Müncheberg und Bastian Brandau auf die zentralen Kritikpunkte am neuen „Heizungsgesetz“ ein.

Die bisherige 65-Prozent-Regel, nach der neue Heizungen mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzen müssen, entfällt im GModG zukünftig. Öl- und Gasheizungen bleiben weiterhin erlaubt. Die Union feiert das als „wiederhergestellte Wahlfreiheit“ im Heizungskeller – doch was bringen die neuen Regelungen wirklich?

Biotreppe wird zur Kostenfalle

Die Biotreppe sieht vor, dass bei fossilen Öl- und Gasheizungen ab 2029 stufenweise ein steigender Prozentsatz an Bio-Brennstoffen beigemischt werden muss. Für die Gasheizung wäre dieser Brennstoff Biomethan. Im Jahr 2040 muss schließlich eine Beimischung von 60 Prozent erreicht werden. Was jedoch noch völlig unklar ist: In welchen Mengen sind Bio-Brennstoffe in den nächsten Jahren überhaupt verfügbar – und zu welchem Preis?

Im Moment produziere Deutschland im Jahr rund 13 Terawattstunden Biomethan, so Thoms. Verheizt würden pro Jahr in privaten Wohnungen und im Gewerbe rund 345 Terrawattstunden Erdgas. „Wir sehen also, die Lücke ist riesig“, hebt Thoms hervor. Zudem gebe es eine zunehmende Konkurrenz um Biomethan, das auch in der Industrie dringend gebraucht werde. Darüber hinaus sei es sehr energieaufwändig Biomethan herzustellen, nur um es dann wenig effizient für die Raumwärme in Gasheizungen zu verbrennen.  

Klimaziele rücken in weite Ferne

Der Gebäudesektor kämpft nach wie vor mit hohen Emissionen – im vergangenen Jahr sind sie sogar um 3,4 Prozent angestiegen. Wenn der Gebäudebestand nicht saniert und die Wärmeversorgung dekarbonisiert werde, sei es schwer vorstellbar, die Klimaziele überhaupt zu erreichen, betont Thoms. Auch der Expertenrat für Klimafragen hat kürzlich die ambitionslose Klimapolitik der Bundesregierung kritisiert und sieht die Emissionsziele in Gefahr, insbesondere im Gebäudesektor.

Sogar ein Teil der CDU, die Klimaunion, ist mit dem Gesetz nicht zufrieden und äußert Bedenken, ob es vor dem Bundesverfassungsgericht standhält. Gemäß einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 dürfe sich der Klimaschutz in der Gesetzgebung nicht gegenüber dem aktuellen Ambitionsniveau verschlechtern, so Thoms weiter. Das geplante GModG stelle jedoch klar einen Rückschritt dar, was den CO₂-Ausstoß im Gebäudesektor angehe. Zu diesem Schluss kämen auch verschiedene Rechtsgutachten, unter anderem von der Klimaunion, dem Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. und Greenpeace. Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits angekündigt zu klagen, sollte das GModG in seiner aktuellen Form beschlossen werden.

Heizen wird zur sozialen Frage

Neben den klimaschutzrechtlichen Bedenken werden auch soziale Bedenken laut: Denn die sogenannte „Wahlfreiheit“ im Heizungskeller gilt nicht für diejenigen, die zur Miete wohnen. Hier trifft der Vermieter die Entscheidung für ein Heizsystem, die Mieter müssen jedoch die Energiekosten bezahlen. So wird die Heizungswahl zur sozialen Frage. Denn wenn Vermieter weiterhin Öl- und Gasheizungen einbauen, steigen für die Vermieter langfristig die Kosten durch CO₂-Preis, steigende Netzentgelte und potenziell teure Bio-Brennstoffe, die nur begrenzt am Markt verfügbar sind.

„Und das wird am Ende sehr, sehr teuer, insbesondere für die, die eh schon weniger Geld haben, zur Miete wohnen und dann möglicherweise auch noch in schlecht sanierten Wohnungen, wo dann eben die Heizkosten besonders hoch sind, um da im Winter überhaupt auf Temperatur zu kommen“, warnt Bastian Brandau.

Aus diesem Grund war es insbesondere in der SPD ein Anliegen, einen Mieterschutz im GModG zu verankern: Vermieter sollen auf diesem Wege an den Kosten beteiligt werden. Damit sei auch die Hoffnung verbunden, dass Vermieter letztlich auf den Einbau einer fossilen Heizung verzichten und doch auf die Wärmepumpe setzen, um Kostenrisiken zu vermeiden. Planbarkeit sei schließlich auch in der Wohnungswirtschaft ein zentrales Anliegen und die Grundlage für Investitionen.

Verbraucher werden nicht ausreichend aufgeklärt

Doch eine Kehrseite der „Wahlfreiheit“ im GModG ist auch: Die Verbraucher sind künftig auf sich allein gestellt, was ihre Investitionsentscheidungen im Heizungskeller betrifft. Die verpflichtende Beratung beim Heizungstausch, die im Gebäudeenergiegesetz noch vorgeschrieben war, fällt künftig weg. Wer sich beim Heizungstausch von Falschinformationen leiten lässt oder die langfristige Kostenentwicklung fossiler Brennstoffe nicht im Blick hat, könnte in die fossile Kostenfalle geraten.

Gesetz ist zu bürokratisch und praxisfern

Auch der Nationale Normenkontrollrat, ein unabhängiges und ehrenamtliches Gremium, das sich für weniger Bürokratie, bessere Gesetze und eine digitale Verwaltung einsetzt, äußerte sich mit scharfer Kritik: Das GModG sei handwerklich eines der schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Gremium in den letzten Jahren vorgelegt wurden.

Dennoch gebe es auch Stimmen, die den aktuellen Kurs der Bundesregierung und den Vorstoß zum Gebäudemodernisierungsgesetz befürworten. Klar ist wohl: Das Gesetz wird die Politik noch eine Weile beschäftigen. Welche Änderungen am GModG es noch geben könnte und welche Alternativen in der Wärmeversorgung bereitstehen, erfahrt ihr direkt im Podcast!